Familienhaftpflichtversicherung

Zu den wichtigsten Versicherungen im Alltag gehört die Haftpflichtversicherung.

Sie tritt immer dann ein, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden gegenüber Dritten verursacht hat, soweit dieser nicht mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Da wir alle nur Menschen sind, kann jeder einmal in die Situation kommen, einen selbst verursachten Schaden ausgleichen zu müssen. 

Eine Personengruppe, die vergleichsweise schnell in eine solche Situation kommen kann, sind Eltern. Sobald die Sprösslinge flügge werden, beginnen sie die Welt um sich herum zu entdecken und zu erforschen, was nicht selten dazu führt, dass auch außerhalb der eigenen vier Wände etwas zu Bruch geht.

Der zu fest geschossene Fußball im Fenster am Parkrand oder die „versagenden Bremsen“ der Inlineskates, an deren Stelle das Auto des Nachbarn trat, sind nur einige der Situationen, in denen Eltern für die durch ihre Schützlinge entstandenen Schäden eintreten müssen. Da muss guter Rat nicht teuer sein, wenn rechtzeitig die richtige Haftpflichtversicherung gewählt wurde.

Sicherheit dank Familienhaftpflichtversicherung 

Eine Haftpflichtversicherung für Eltern wird auch Familienhaftpflichtversicherung genannt. Mit dem Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung werden der Versicherungsnehmer und sein/e Partner/in (auch unverheiratet) sowie alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder versichert, sofern sie den maßgeblichen Erfordernissen der Versicherungspolice entsprechen.

Im Normalfall bedeutet das, dass die Kinder von der Geburt bis zur Volljährigkeit ebenso wie der Partner, der namentlich eingetragen sein muss, kostenfrei über den Versicherungsnehmer versichert sind. 

In einzelnen Fällen können Kinder auch über die Volljährigkeit hinaus mit in der elterlichen Haftpflichtversicherung versichert sein, beispielsweise im Falle einer länger andauernden Ausbildungszeit bei gleichzeitigem Hauptwohnsitz im Elternhaus wie es unter Umständen während dem Studium der Fall sein kann. Die Höchstgrenze für die kostenfreie Mitversicherung von Kindern liegt jedoch in der Regel bei der Vollendung des 30. Lebensjahres.

Leistungen der Familienhaftpflichtversicherung

Grundlegend wird beim Abschluss der Familienhaftpflichtversicherung genau geklärt, welche Schadensfälle in welcher Höhe von der Versicherung übernommen werden. Zumeist umfasst die Familienhaftpflichtversicherung wie jede andere Haftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden ebenso wie Vermögensschäden, die aus Personen- oder Sachschäden entstanden sind (Ausfallansprüche).

Da gerade aufgrund von Personenschäden schnell weiterführende Kosten anfallen, sollte die Versicherungssumme hoch genug angesetzt werden, auch wenn die Summe auf den ersten Blick utopisch hoch erscheint.

Nicht von der Familienhaftpflichtversicherung übernommen werden jedoch Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhaltensweisen der Versicherten entstanden sind. Gerade bei kleinen Kindern werden hierbei aber deutliche Unterschiede gemacht, da Kleinkinder wohl kaum mutwillig einen großen Schaden anrichten würden bzw. deren Folgen kaum verstehen.

Auch Schadensersatzansprüche gegenüber im gleichen Vertrag versicherte Personen sind weitestgehend vom Ausgleich durch die Versicherung ausgeschlossen.

Weiterführende Informationen:

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