Im Jahr 2009 hat sich einiges hinsichtlich der Krankenversicherung geändert – und das für die meisten Versicherten.
Ursache für diese Änderungen ist die Einführung des Gesundheitsfonds, die lange Zeit politisch umstritten war - Auswirkungen auf die privat Krankenversicherung als auch auf die gesetzliche Krankenversicherung sind groß.
Eine der wesentlichen Veränderung im Zuge der Einführung des Gesundheitsfonds ist, dass es nun einen einheitlichen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung geben wird: Dieser wird sich auf 15,5 Prozent belaufen.
Für die meisten Versicherten bedeutet diese Anpassung eine finanzielle Mehrbelastung. Wer nun aber denkt, dass es durch den einheitlichen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen keine Preisunterschiede mehr geben wird, irrt sich.
Der Satz ist zwar überall gleich, die Kassen haben aber die Möglichkeit, Zu- und Abschläge umzusetzen. Ein Zuschlag ist allerdings begrenzt: Würde er die Höhe von 8 Euro im Monat übersteigen, darf höchstens noch ein Prozent des Einkommens im Monat erhoben werden. Dieses ist eine Härtefallreglung, die gewährleisten soll, dass die Arbeitnehmer nicht zu stark zur Kasse gebeten werden können.
Im Gegenzug ist es den Krankenkassen aber auch gestattet, Prämien an ihre Versicherten auszubezahlen, wenn sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ein Plus erzielen, unverschuldet sind und über Rücklagen verfügen. Ob eine gesetzliche Krankenkasse Zuschläge erhebt oder nicht, wird in der Zukunft wohl zu einem wichtigen Kriterium der Krankenkassenwahl werden. Sollte ein Zuschlag erhoben werden, verfügen die Versicherten über ein Sonderkündigungsrecht, das ihnen den Wechsel der Krankenkasse erleichtert.
Auch gibt es wesentliche Änderungen in der Struktur der gesetzlichen Krankenversicherung: Der erhobene Beitragssatz von 15,5 Prozent, der sich aus einem Beitrag des Arbeitnehmers und einem des Arbeitgebers zusammen setzt, fließt in den Gesundheitsfonds. Das Geld, über welches die Kassen verfügen können, wird ihnen dann im Folgenden erst zugeteilt.
Hier spielt es auch eine wesentliche Rolle, welche Alters- und Gesundheitsstruktur die einzelne Versicherungsgemeinschaft aufweist: Sind in einer gesetzlichen Versicherung mehr alte und/oder kranke Menschen versichert als in anderen, können diese Versicherungen mit der Zuteilung von Zulagen rechnen, damit sie ihre Versicherten optimal versorgen können.
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