Gesetzliche Krankenversicherung

Versicherungstipp 03 / 2010

Den Beginn des Monats März erwarten viele gesetzlich Versicherte mit Bauchschmerzen: Die ersten Krankenkassen erheben nun den heiß diskutierten Zusatzbeitrag. Für Millionen Versicherte heißt es ab März in den sauren Apfel beißen und die zusätzlichen Beiträge überweisen. 

Die einzelnen Krankenkassen legen bei der Erhebung der Beiträge und im Umgang mit ihren Versicherten ganz unterschiedliche Verhaltensweisen an den Tag. Die BKK Heilberufe (Düsseldorf) verlangt die Zusatzbeiträge beispielsweise rückwirkend zum 01. Januar.

Wie die WAZ berichtete wurden die Versicherten aufgefordert, bis zum 06. April einmalig den dreifachen Satz der Zusatzbeiträge für die Monate Januar bis März zu überweisen. Die Zusatzbeiträge, die die BKK Gesundheit ab März erheben will, sind bisher noch gar nicht vom Bundesversicherungsamt genehmigt worden. Auch KKH-Allianz und DAK halten zum 01. März die Hand auf. Fällig wird der Zusatzbeitrag bei ihnen zum 15. April.

Sonderkündigungsrecht nutzen

Wer nicht bereit ist, den Zusatzbeitrag zu entrichten, kann ein Sonderkündigungsrecht nutzen. Allerdings gilt es im Falle einer außerordentlichen Kündigung – denn genau darum handelt es sich – einige Dinge zu beachten.

Das Sonderkündigungsrecht setzt die sonst übliche 18-monatige Mindestbindung an die Krankenkasse außer Kraft. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wer im März kündigt, kann also zum 01. Juni in eine neue Kasse wechseln. Während der Kündigungsfrist muss der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden.

Wer schon länger als 18 Monate bei seiner derzeitigen Krankenkasse versichert ist, kann ohne Sonderkündigungsrecht ordentlich kündigen. Auch hier gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Versicherten mit Wahltarif steht kein Sonderkündigungsrecht zu.

In eine andere Krankenkasse wechseln?

Wer sein Recht zum Versicherungswechsel nutzt, hat im besten Fall die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Kasse. In jedem Fall gilt es, mögliche Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen. Wer in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechselt muss beispielsweise mit dem Risiko leben, dass die neue Kasse über kurz oder lang ebenfalls Zusatzbeiträge einführt.

Darüber hinaus sollte gründlich überprüft werden, ob die neue Kasse der alten in Sachen Preis-Leistungsverhältnis zumindest ebenbürtig ist. Ein Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse lohnt sich nicht, wenn er mit Einbußen beim Leistungsumfang einhergeht.

Wechsel in die PKV?

Ein entsprechendes Einkommen oder bspw. ein Status als Selbständiger vorausgesetzt ist es auch möglich, das Sonderkündigungsrecht zu nutzen, um in die private Krankenversicherung zu wechseln. Angesichts der Zusatzbeiträge und der Aussicht auf einen immer geringeren Leistungsumfang in der GKV eine durchaus attraktive Option.

Wichtig ist es dabei allerdings, einen gründlichen Vergleich der PKV-Tarife und Anbieter vorzunehmen. Auf diese Weise findet man oftmals eine Versicherungslösung, deren Preis-Leistungsverhältnis im Vergleich zu einer GKV-Mitgliedschaft deutlich attraktiver ist.

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Weiterführende Informationen:

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