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Mittwoch, den 7. Januar 2009
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Kfz-VersicherungPflicht für jeden Fahrzeughalter






Ohne Kfz-Versicherung keine Teilnahme am Straßenverkehr

Wer sich als Verbraucher heute mit dem eigenen Auto auch im öffentlichen Straßenverkehr bewegen möchte, wird um eine entsprechende Haftpflichtversicherung nicht herumkommen, denn die Bundesregierung schreibt jedem Halter eines Kraftfahrzeugs den Abschluss einer solchen Versicherung vor.

Damit ist die Kfz-Versicherung neben den sozialen Pflichtversicherungen eine der Policen, über die auch der deutsche Staat wacht. Allerdings wird diese Vorgabe aus Berlin verständlich, wenn man das Gefahrenpotenzial, welches von einem Fahrzeug ausgeht, einmal genauer betrachtet.

Letzten Endes dient die Kfz-Haftpflicht vor allem einen Zweck – sie soll garantieren, dass eventuelle Schäden durch den Halter auch wirklich finanziell abgedeckt werden können. So gesehen besteht durchaus ein öffentliches Interesse daran, dass jeder Autofahrer über eine entsprechende Versicherung verfügt.

Die Kaskoversicherung – eine Ergänzung der Kfz-Haftpflicht

Neben dem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung lässt sich der Schutz des eigenen Pkws aber noch weiter ausbauen, denn die Haftpflichtversicherung hat einen entscheidenden Nachteil. Sie leistet nämlich nur dann, wenn Dritte geschädigt werden, bzw. kommt nur in diesem Fall für deren Schäden auf. Die Zerstörungen am Fahrzeug des Versicherten muss dieser dagegen selbst tragen oder bei einer geteilten Schuldfrage zu einem gewissen Teil bei der Versicherung des Unfallgegners einfordern.

Daneben tritt für die Haftpflichtversicherung auch dann kein Leistungsfall ein, wenn die Beschädigungen zum Beispiel auf Sturm oder Hagel zurückzuführen sind. Um auch diese möglichen Fälle absichern zu lassen, sollte man sich als Fahrzeughalter deshalb für den Abschluss einer Kaskoversicherung entscheiden, da diese auch für die Schäden am eigenen Fahrzeug haftet.

Kündigung der Kfz-Versicherung


Stößt man im Internet auf eine günstige Autoversicherung, so ist sicher bei vielen Verbrauchern der Wunsch nach einem Wechsel des bisherigen Anbieters groß. Lässt sich die bestehende Versicherung aber so einfach kündigen?

Um diese Frage zu beantworten, muss man grundsätzlich zwischen mehreren verschiedenen Situationen unterscheiden. Vom ordentlichen Kündigungsrecht kann nur zum Ende eines Versicherungsjahres Gebrauch gemacht werden. Hierzu muss der Versicherungsgesellschaft das entsprechende Schreiben bis einen Monat vor dem Ablauf des Vertragsendes vorliegen.

Sollte der Versicherer dagegen die Beiträge erhöht haben oder einzelne Vertragsbedingungen ändern, können Verbraucher ein außerordentliches Kündigungsrecht nutzen. Daneben steht natürlich bei einer Neuzulassung oder einem Fahrzeugwechsel einer Kündigung der Kfz-Versicherung nichts mehr im Weg.


Weiterführende Informationen:

Autoversicherungen im Vergleich - Hier finden Sie den günstigsten Tarif
Kfz-Versicherung FAQ - Die wichtigsten Antworten zum Thema




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