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Mittwoch, den 7. Januar 2009
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Kfz-VersicherungAutoversicherung wechseln - so funktioniert's






Wann kann gewechselt werden?

Die Kfz-Versicherung ist für jeden Autofahrer ein unbedingtes Muss, schließlich zählt sie zu den wenigen Pflichtversicherungen im privaten Bereich. Aber die monatlichen Beiträge können in den einzelnen Tarifen durchaus stark variieren. Natürlich möchten viele Autofahrer die finanziellen Belastungen durch Versicherungsprämien so gering wie möglich halten und wechseln den Versicherer, sobald sie sich einen finanziellen Vorteil davon erhoffen. Was sollte man aber in diesem Zusammenhang beachten? 

Im Rahmen einer ordentlichen Kündigung ist das Ende des Versicherungsjahres von entscheidender Bedeutung. Der genaue Termin kann dem Versicherungsschein entnommen werden und wird in den meisten Fällen auf den 31.12. fallen. An dieser Stelle müssen alle wechselwilligen Fahrzeughalter allerdings eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten – bis zum 30.11. muss die schriftliche Kündigung also spätestens im Briefkasten sein. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, was ein weiteres Jahr erhöhte Versicherungsprämien bedeutet

Kündigungen der Kfz-Versicherungen außer der Reihe

Neben einem ordentlichen Kündigungsrecht räumt der Gesetzgeber allen Kraftfahrzeugbesitzern aber auch einige Schlupflöcher ein, mit denen sich die Kfz-Versicherung auch außer der Reihe kündigen lässt. In diesem Zusammenhang taucht immer wieder das sogenannte Sonderkündigungsrecht auf, das bei Änderungen der Vertragsbedingungen wie etwa Beitragserhöhungen, Vertragsänderungen oder eine neue Einstufung genutzt werden kann. 

Das Sonderkündigungsrecht bringt eine einmonatige Kündigungsfrist mit sich. Weiterhin können Verbraucher ihre Kfz-Versicherung wechseln, wenn ein neuer Pkw zugelassen oder das Fahrzeug gewechselt wird. In einer solchen Situation entfällt sogar die übliche Kündigungsfrist: jeder Verbraucher darf hier sofort den Versicherer wechseln.

Eine zusätzliche Alternative zur ordentlichen Kündigung stellt der Versicherungswechsel im Schadensfall dar. Sobald die Bearbeitung des Falls abgeschlossen ist, bleibt dem Versicherten ein Monat Zeit, um sich eine neue Kfz-Versicherung zu suchen.

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Weiterführende Informationen:

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