Versicherungen als GeldanlageGut versichert ist halb gespart
Kapitallebensversicherungen und fondsgebundene Versicherungen
Sowohl bei der Kapitallebensversicherung als auch bei fondsgebundenen Versicherungen fließt ein Teil der regelmäßig gezahlten Beiträge in den Risikoanteil. Dieser Anteil deckt bei der Kapitallebensversicherung die Kosten, die entstehen, um die Hinterbliebenen des Versicherten im Falle eines Todes zu versorgen.
Der andere Teil der Beiträge wird gewinnbringend angelegt. Nach Ablauf des Vertrages bekommt der Versicherte dieses durch die Versicherung angelegte Geld zurück – zuzüglich der erwirtschafteten Erträge und abzüglich der Verwaltungskosten. Eine Mindestverzinsung wird in den meisten Fällen garantiert.
Im Unterschied zu Kapitallebensversicherungen wird bei fondsgebundenen Versicherungen ein Teil der Beiträge in Investmentfonds angelegt, der Kunde erwirbt somit also Anteile des Investmentfonds. Wie hoch letztendlich die Summe ist, die der Versicherte nach Ablauf des Vertrages erhält, ist abhängig vom Kurswert der Fonds. Die Nachteile: Eine Mindestverzinsung kann nicht garantiert werden und der Versicherte muss das volle Anlagerisiko tragen.
Finanzexperten raten meist von Kapitallebensversicherungen als Form der Geldanlage ab. Im Vergleich zu anderen Geldanlagen wie beispielsweise Aktien fallen die Renditen relativ gering aus. Außerdem beinhalten viele Kapitallebensversicherungen einen Zusatzschutz, der zusätzlich zu geringeren Renditen führt: die sogenannte Unfalltod-Zusatzversicherung. Sie wird für den Fall abgeschlossen, dass der Versicherte durch einen Unfall stirbt. In diesem Fall erhalten die Hinterbliebenen die doppelte Summe.
Was viele Versicherte jedoch nicht wissen: Die Beiträge hierfür fließen nicht in den Spar-, sondern in den Risikoanteil. Außerdem ist nicht plausibel, warum die Hinterbliebenen nach einem Unfall mehr bekommen als zum Beispiel nach einer Krankheit. Zudem ist statistisch nachgewiesen worden, dass mehr Menschen an den Folgen einer Krankheit als an den Folgen eines Unfalls sterben.
Fondsgebundene Rentenversicherungen
Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist eine gute Alternative zu einer Kapitallebensversicherung. Möglich sind sowohl eine Kapitalauszahlung als auch eine lebenslange Rente. Im Unterschied zu herkömmlichen Rentenversicherungen werden die Erträge nicht von einer Versicherungsgesellschaft sondern von einer Fondsgesellschaft erwirtschaftet. Stirbt der Versicherte bis zum Eintritt ins Rentenalter, so wird die Beitragssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Prinzipiell hat jeder zwei Möglichkeiten, die fondsgebundene Rentenversicherung zu nutzen: Er kann zunächst einen Fondssparplan abschließen und mit Beginn der Rente das angesammelte Vermögen in eine private Rentenversicherung umschichten, bei der eine Auszahlung sofort erfolgt. Für den Versicherten ergibt sich dadurch der Vorteil, dass die ausgezahlte Summe insgesamt höher ausfällt.
Andererseits muss der Versicherte die Rentenversicherung zu den Bedingungen abschließen, die zu diesem Zeitpunkt gelten. Wer also jetzt die Chance vergibt, eine fondsgebundene Rentenversicherung zu guten Bedingungen abzuschließen, kann dies später nicht nachholen.
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