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Samstag, den 4. Februar 2012

Versicherungstipp 01 / 2010

Versicherungstipp 01 / 2010Was Sie über einen Wechsel in die PKV wissen sollten

Das Jahr 2010 birgt für viele Versicherte die eine oder andere Überraschung, so auch für Mitglieder der privaten und gesetzlichen Krankenkassen.

Es lohnt sich also durchaus, sich in den meist arbeitsfreien Tagen rund um Neujahr etwas ausführlicher mit der Thematik zu beschäftigen - unter Umständen ergeben sich durchaus interessante Einsparpotenziale. Was ab dem 01. Januar 2010 neu ist, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Neue Regelung zur Jahresarbeitsentgeltgrenze

Im Hinblick auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze gibt es gleich zwei Neuerungen. Die erste betrifft die Höhe dieser Grenze: Bis zu einem Jahreseinkommen von 49.950 Euro (4.162,50 Euro monatlich) besteht für Angestellte eine gesetzliche Versicherungspflicht in der GKV (Pflichtversicherungsgrenze).

Wer mehr verdient hat die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Damit einher geht auch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze: Bis zu einem Jahreseinkommen von 45.000 Euro werden prozentual Beiträge zur Krankenversicherung erhoben.

Änderung Nummer zwei betrifft die bisherige 3-Jahres-Regel zum Wechsel in die PKV. Bisher war es für Angestellte erst dann möglich in die PKV zu wechseln, wenn die Pflichtversicherungsgrenze dreimal hintereinander überschritten wurde.

Im Moment gilt diese Regelung zwar immer noch, allerdings sieht ein Gesetzesentwurf vor, dass der Wechsel in die PKV direkt nach einmaligem Überschreiten der Grenze im „alten Jahr“ erfolgen kann. Da auch der aktuelle Koalitionsvertrag eine solche Vereinfachung vorsieht, ist es wahrscheinlich, dass das Gesetz sehr bald in Kraft tritt.

Beiträge können vollständig abgesetzt werden

Ein Wechsel in die PKV lohnt sich ab 2010 umso mehr, weil nun auch alle Kosten für eine Basisversorgung in der privaten Krankenversicherung in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden können. Davon ausgenommen sind Kosten für Zusatz- oder Wahltarife, die Leistungen über eine Grundversorgung hinaus anbieten. Pauschal abgezogen werden vier Prozent der Kosten  für den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – diese Zahlung fällt nicht unter die Basisleistungen.

Vergleichen nicht vergessen!

Angesichts der weiteren Vorteile lohnt sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung ab 2010 noch mehr als bereits zuvor: Nicht nur dass Versicherte dort von einem umfassenden Versicherungsschutz zu günstigen Preisen profitieren – die Kosten sind auch besser absetzbar und der Wechsel ist schneller als in der Vergangenheit möglich.

Trotzdem gilt es, den Wechsel nicht überstürzt zu wagen. Wer wirklich gut und günstig versichert sein möchte, kommt um einen Vergleich der Anbieter nicht herum. Nur auf diese Weise ist es möglich, einen Tarif zu finden, der tatsächlich zu den eigenen persönlichen und finanziellen Vorstellungen passt.

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Weiterführende Informationen:

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