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Samstag, den 4. Februar 2012

Versicherungstipp 12 / 2009

Versicherungstipp 12 / 2009Krankenschutz für den Winterurlaub

Der erste Advent ist schon vorbei, das Ende des Jahres rückt näher und viele Menschen freuen sich auf ein paar entspannende Urlaubstage.

Schließlich bieten sich „die Tage zwischen den Jahren“ wunderbar für einen Winterurlaub an. Während es die einen in die Berge zum entspannen, Ski fahren und erholen zieht, laden die anderen ihre Batterien lieber wieder unter südlicher Sonne auf.

Aber egal ob Skiurlaub oder Entspannung am Meer, auch im Urlaub geschehen Unfälle und Krankheiten holen uns auch im Urlaub ein. Gut, wenn man dann über den richtigen Krankenversicherungsschutz verfügt.

Auslandsschutz inklusive

Privat Versicherte brauchen sich in dieser Hinsicht keine Sorgen zu machen: In der Regel beinhaltet ihre Krankenversicherung bereits einen Schutz, der auch im Ausland gültig ist. Selbst außerhalb Europas sind privat Versicherte in den meisten Fällen gut abgesichert – ganz im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten, die für Aufenthalte im Ausland eine Reisekrankenversicherung abschließen müssen, um wichtige Leistungen nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen.

Aber – und das beachten viele privat Versicherte nicht – die Reisekrankenversicherung kann auch privat Versicherten gute Dienste leisten.  Insbesondere dann, wenn der Urlaub gegen Ende des Jahres geplant ist.

Auslandskrankenversicherung als Erstattungs-Retter

So seltsam es zunächst klingt, der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung macht auch für privat Versicherte, die eigentlich schon über genau diesen Versicherungsschutz verfügen, Sinn. Dann nämlich, wenn man über das Jahr kaum oder gar nicht beim Arzt war und die wenigen Ausgaben aus eigener Tasche gezahlt hat.

In vielen Tarifen danken die Assekuranzen ihren gesunden Versicherten in solchen Fällen mit einer Beitragsrückerstattung. Und die fällt keineswegs gering aus: In vielen Fällen kann sie mehrere Hundert Euro betragen. Umso ärgerlicher wäre es, wenn man darauf verzichten müsste, weil man im Ausland doch noch krank wird oder einen Unfall hat.

Wer die entstehenden Kosten dagegen über eine Reisekrankenversicherung und nicht über seine PKV abrechnet, kann seine Beitragsrückerstattung retten.

Kosten und Nutzen


Eine entsprechende Reiseversicherung lässt sich bereits für etwa 10 Euro abschließen. Eine Familie mit zwei Kindern muss also etwa 40 Euro zusätzlich in ihren Krankenversicherungsschutz investieren.

Dafür übernimmt die Reiseversicherung die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen und meist auch für Krankenrücktransporte und Transporte der Mitreisenden.

Im Gegenzug erhält man im besten Fall je nach Anbieter bis zu sechs Monatsbeiträge von seiner PKV im nächsten Jahr zurück. Auf diese Weise ist es möglich, die Haushaltskasse im nächsten Jahr deutlich zu entlasten.


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Weiterführende Informationen:

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