Autoversicherung FAQ Wichtige Antworten zum Thema Kfz-Versicherung
Schadenfreiheitsrabatt, Vertragsunterbrechung und Wetterschäden - häufig gestellte Fragen und alle Antworten zum Thema Kfz-Versicherung.
Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?
In der Kfz-Versicherung werden Zeiträume, in denen der Halter eines Fahrzeugs die Versicherung nicht in Anspruch nehmen muss, durch die Versicherungsgesellschaft belohnt.
Sie werden als Schadenfreiheitsrabatt bezeichnet und kommen durch die Schadenfreiheitsklasse zum Ausdruck. Jeder der einzelnen Klassen wird ein festgelegter Prozentsatz zugewiesen, der am Ende maßgeblich dafür verantwortlich ist, wie hoch die Beiträge zur Kfz-Versicherung werden.
Die Grundlage der Schadenfreiheitsrabatte ist ein festgelegter Normalbeitrag, der mit dem jeweiligen Prozentsatz verrechnet wird. Solange dieser über 100% liegt, zahlt der Versicherte also mehr als diesen Normalbeitrag für seine Kfz-Versicherung.
Nach einer gewissen Anzahl von schadensfreien Jahren sinkt die Schadenfreiheitsklasse soweit, dass die Versicherungsbeiträge unter dem Normalbeitrag liegen. Nach einem Unfall, der zum Leistungsfall für die Versicherung wird, verliert der Versicherte einen Teil der Rabatte wieder.
In der Kfz-Versicherung werden Zeiträume, in denen der Halter eines Fahrzeugs die Versicherung nicht in Anspruch nehmen muss, durch die Versicherungsgesellschaft belohnt.
Sie werden als Schadenfreiheitsrabatt bezeichnet und kommen durch die Schadenfreiheitsklasse zum Ausdruck. Jeder der einzelnen Klassen wird ein festgelegter Prozentsatz zugewiesen, der am Ende maßgeblich dafür verantwortlich ist, wie hoch die Beiträge zur Kfz-Versicherung werden.
Die Grundlage der Schadenfreiheitsrabatte ist ein festgelegter Normalbeitrag, der mit dem jeweiligen Prozentsatz verrechnet wird. Solange dieser über 100% liegt, zahlt der Versicherte also mehr als diesen Normalbeitrag für seine Kfz-Versicherung.
Nach einer gewissen Anzahl von schadensfreien Jahren sinkt die Schadenfreiheitsklasse soweit, dass die Versicherungsbeiträge unter dem Normalbeitrag liegen. Nach einem Unfall, der zum Leistungsfall für die Versicherung wird, verliert der Versicherte einen Teil der Rabatte wieder.
Kann man im Schadensfall den Rabatt der Kfz-Versicherung retten?
Prinzipiell besteht durchaus die Möglichkeit, dass auch im Fall eines Unfalls der erreichte Schadenfreiheitsrabatt erhalten bleibt. Diese Rabattretter werden durch verschiedene Versicherungsgesellschaften angeboten und verhindern im Schadensfall eine Rückstufung in ungünstigere Tarife.
Allerdings können sich hierdurch Schwierigkeiten mit der Anerkennung bei einem Wechsel der Versicherung ergeben.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass der Halter eines Fahrzeugs den alten Schadenfreiheitsrabatt wieder zurückkauft.
Innerhalb einer Frist von sechs Monaten kann der Versicherte mit der Zahlung einer Ersatzleistung verhindern, dass im darauffolgenden Jahr die Rückstufung erfolgt.
Ob sich der Rückkauf oder eine Selbstbeteiligung am Schaden lohnt, hängt davon ab, wie hoch die Kosten der Schadensbeseitigung am Ende sind.
Bei kleineren Blessuren würde sich die Inanspruchnahme der Versicherung in den meisten Fällen negativ auf die zukünftigen Versicherungsbeiträge auswirken.
Prinzipiell besteht durchaus die Möglichkeit, dass auch im Fall eines Unfalls der erreichte Schadenfreiheitsrabatt erhalten bleibt. Diese Rabattretter werden durch verschiedene Versicherungsgesellschaften angeboten und verhindern im Schadensfall eine Rückstufung in ungünstigere Tarife.
Allerdings können sich hierdurch Schwierigkeiten mit der Anerkennung bei einem Wechsel der Versicherung ergeben.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass der Halter eines Fahrzeugs den alten Schadenfreiheitsrabatt wieder zurückkauft.
Innerhalb einer Frist von sechs Monaten kann der Versicherte mit der Zahlung einer Ersatzleistung verhindern, dass im darauffolgenden Jahr die Rückstufung erfolgt.
Ob sich der Rückkauf oder eine Selbstbeteiligung am Schaden lohnt, hängt davon ab, wie hoch die Kosten der Schadensbeseitigung am Ende sind.
Bei kleineren Blessuren würde sich die Inanspruchnahme der Versicherung in den meisten Fällen negativ auf die zukünftigen Versicherungsbeiträge auswirken.
Können die Schadenfreiheitsrabatte Dritter übernommen werden?
Grundsätzlich besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein Teil der erfahrenen Rabatte auch auf andere Personen übertragen wird.
Allerdings sollten hierbei einige Punkte beachtet werden, denn die Versicherungsgesellschaften schränken die Übernahme zum Teil erheblich ein. Wie hoch die übernommenen Rabatte sind, richtet sich danach, wie lange die Person, welche den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen soll, bereits den Führerschein hat.
Daneben kommt für die Übernahme nur ein bestimmter Personenkreis in Frage und es muss glaubhaft gemacht werden, dass ein Fahrzeug nicht nur gelegentlich genutzt wird. Eine Teilung der Rabatte ist an dieser Stelle nicht möglich.
Grundsätzlich besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein Teil der erfahrenen Rabatte auch auf andere Personen übertragen wird.
Allerdings sollten hierbei einige Punkte beachtet werden, denn die Versicherungsgesellschaften schränken die Übernahme zum Teil erheblich ein. Wie hoch die übernommenen Rabatte sind, richtet sich danach, wie lange die Person, welche den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen soll, bereits den Führerschein hat.
Daneben kommt für die Übernahme nur ein bestimmter Personenkreis in Frage und es muss glaubhaft gemacht werden, dass ein Fahrzeug nicht nur gelegentlich genutzt wird. Eine Teilung der Rabatte ist an dieser Stelle nicht möglich.
Was ist die Grüne Karte?
Sinn und Zweck der Grünen Versicherungskarte ist der Nachweis im Ausland, dass für das entsprechende Fahrzeug tatsächlich eine Haftpflichtversicherung besteht.
Zwar betrachteten etliche Länder bereits das Kfz-Kennzeichen als ausreichenden Nachweis, aber einige Staaten weichen von dieser Praxis ab und fordern einen expliziten Ausweis der Haftpflichtversicherung.
Zu diesen Staaten gehört etwa Lettland, Malta oder Bulgarien. Allerdings wird auch diese Versicherungskarte nicht überall in Europa anerkannt, hier hilft dann nur noch der Abschluss einer Grenzversicherung. Gleiches gilt für den Fall, dass bei Reisen ins Ausland keine Grüne Karte vorhanden ist.
Um ganz sicher zu gehen, wie die Vorgaben zur Kfz-Versicherung geregelt werden, sollte man sich in jedem Fall vor dem Reiseantritt darüber informieren.
Sinn und Zweck der Grünen Versicherungskarte ist der Nachweis im Ausland, dass für das entsprechende Fahrzeug tatsächlich eine Haftpflichtversicherung besteht.
Zwar betrachteten etliche Länder bereits das Kfz-Kennzeichen als ausreichenden Nachweis, aber einige Staaten weichen von dieser Praxis ab und fordern einen expliziten Ausweis der Haftpflichtversicherung.
Zu diesen Staaten gehört etwa Lettland, Malta oder Bulgarien. Allerdings wird auch diese Versicherungskarte nicht überall in Europa anerkannt, hier hilft dann nur noch der Abschluss einer Grenzversicherung. Gleiches gilt für den Fall, dass bei Reisen ins Ausland keine Grüne Karte vorhanden ist.
Um ganz sicher zu gehen, wie die Vorgaben zur Kfz-Versicherung geregelt werden, sollte man sich in jedem Fall vor dem Reiseantritt darüber informieren.
Was passiert bei einer Vertragsunterbrechung?
Maßgeblich für die Auswirkungen einer Vertragsunterbrechung in der Kfz-Versicherung ist der Zeitraum, über den sich die Unterbrechung erstreckt.
Bei einem Zeitraum, der sich nicht über mehr als sechs Monate hinzieht, bleibt die Vertragsunterbrechung ohne Folgen, der Versicherte wird als ganz normal weiter geführt. Sobald die Dauer der Unterbrechung die Grenze von sechs Monaten übersteigt, unterscheiden sich die einzelnen Versicherungsgesellschaften voneinander.
Während bei manchen Versicherungen die Schadenfreiheitsrabatte nur für drei Jahre ruhen, erweitern andere Unternehmen die Pause sogar bis auf sieben Jahre. Danach verfallen die erreichten Schadenfreiheitsrabatte und der Versicherte fängt quasi wieder neu an.
Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, die einen schnellen Wiedereinstieg in die Kfz-Versicherung ermöglichen.
Maßgeblich für die Auswirkungen einer Vertragsunterbrechung in der Kfz-Versicherung ist der Zeitraum, über den sich die Unterbrechung erstreckt.
Bei einem Zeitraum, der sich nicht über mehr als sechs Monate hinzieht, bleibt die Vertragsunterbrechung ohne Folgen, der Versicherte wird als ganz normal weiter geführt. Sobald die Dauer der Unterbrechung die Grenze von sechs Monaten übersteigt, unterscheiden sich die einzelnen Versicherungsgesellschaften voneinander.
Während bei manchen Versicherungen die Schadenfreiheitsrabatte nur für drei Jahre ruhen, erweitern andere Unternehmen die Pause sogar bis auf sieben Jahre. Danach verfallen die erreichten Schadenfreiheitsrabatte und der Versicherte fängt quasi wieder neu an.
Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, die einen schnellen Wiedereinstieg in die Kfz-Versicherung ermöglichen.
Übernimmt die Kfz-Versicherung auch Wetterschäden?
Um diese Fragen ausreichend beantworten zu können, muss man deutlich zwischen den einzelnen Versicherungstypen unterscheiden. Die Kfz-Haftpflicht kommt nur für Schadensfolgen auf, welche der Halter einem anderen Verkehrsteilnehmer zufügt. Dabei werden Personenschäden und Sachbeschädigungen versichert.
Anders dagegen die Kaskoversicherung. Diese übernehmen wesentlich mehr Schadensfälle und decken unter anderem auch Fälle ab, in denen das Wetter für die Beschädigungen verantwortlich ist. Hierzu zählen unter anderem Sturm und Hagel. Allerdings sind die Leistungen der Versicherungen hier an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, etwa die Windstärke bei einem Sturmschaden.
Daneben sollte man immer bedenken, dass Beschädigungen, die nur geringe Kosten verursachen, durch den Halter im Rahmen des Selbstbehalts getragen werden müssen.
Um diese Fragen ausreichend beantworten zu können, muss man deutlich zwischen den einzelnen Versicherungstypen unterscheiden. Die Kfz-Haftpflicht kommt nur für Schadensfolgen auf, welche der Halter einem anderen Verkehrsteilnehmer zufügt. Dabei werden Personenschäden und Sachbeschädigungen versichert.
Anders dagegen die Kaskoversicherung. Diese übernehmen wesentlich mehr Schadensfälle und decken unter anderem auch Fälle ab, in denen das Wetter für die Beschädigungen verantwortlich ist. Hierzu zählen unter anderem Sturm und Hagel. Allerdings sind die Leistungen der Versicherungen hier an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, etwa die Windstärke bei einem Sturmschaden.
Daneben sollte man immer bedenken, dass Beschädigungen, die nur geringe Kosten verursachen, durch den Halter im Rahmen des Selbstbehalts getragen werden müssen.
Gibt es auch Tarife ohne Eigenbeteiligung?
Tarife ohne eine gewisse Eigenbeteiligung im Schadensfall werden in der Regel nicht angeboten. Für den Versicherungsnehmer wären derartige Vereinbarungen auch nicht sinnvoll, da sie zu einer signifikanten Verteuerung der Police führen würden.
Fast die gesamte Eigenbeteiligung würde binnen einen Jahres in Form von Prämien an die Assekuranz fließen – ohne dass etwas passiert.
Tarife ohne eine gewisse Eigenbeteiligung im Schadensfall werden in der Regel nicht angeboten. Für den Versicherungsnehmer wären derartige Vereinbarungen auch nicht sinnvoll, da sie zu einer signifikanten Verteuerung der Police führen würden.
Fast die gesamte Eigenbeteiligung würde binnen einen Jahres in Form von Prämien an die Assekuranz fließen – ohne dass etwas passiert.
Welche Ermäßigungen gibt es in der Kfz-Versicherung?
Kfz-Versicherungen bieten unter verschiedenen Voraussetzungen Ermäßigungen für neue und bestehende Kunden an. Insbesondere eine lange Zeitspanne ohne Unfälle kann genutzt werden, um die Prämien zu senken.
Weiterhin sinken die Kosten der Policen tendenziell mit steigendem Alter des Versicherungsnehmers. Zusätzlich lassen sich – wie bei jeder Versicherung – Rabatte aushandeln, wenn mehrere Sachversicherungen bei einem Anbieter gleichzeitig unterhalten werden.
Kfz-Versicherungen bieten unter verschiedenen Voraussetzungen Ermäßigungen für neue und bestehende Kunden an. Insbesondere eine lange Zeitspanne ohne Unfälle kann genutzt werden, um die Prämien zu senken.
Weiterhin sinken die Kosten der Policen tendenziell mit steigendem Alter des Versicherungsnehmers. Zusätzlich lassen sich – wie bei jeder Versicherung – Rabatte aushandeln, wenn mehrere Sachversicherungen bei einem Anbieter gleichzeitig unterhalten werden.
Steigen die Prämien nach einem Unfall?
Die Prämien zu Teil- und Vollkaskoversicherungen steigen bei vielen Versicherungen nach einem Schadensfall an, da der Versicherungsnehmer in eine höhere Risikoklasse eingestuft wird.
Sachschäden kurz oberhalb der Eigenbeteiligung sollten daher wenn möglich aus eigener Tasche bezahlt werden. Einige Assekuranzen bieten auch Tarife an, die bei einem einmaligen Schadensfall auf eine Anhebung der Prämien verzichten.
Die Prämien zu Teil- und Vollkaskoversicherungen steigen bei vielen Versicherungen nach einem Schadensfall an, da der Versicherungsnehmer in eine höhere Risikoklasse eingestuft wird.
Sachschäden kurz oberhalb der Eigenbeteiligung sollten daher wenn möglich aus eigener Tasche bezahlt werden. Einige Assekuranzen bieten auch Tarife an, die bei einem einmaligen Schadensfall auf eine Anhebung der Prämien verzichten.

