Kann man im Schadensfall den Rabatt der Kfz-Versicherung retten?
Prinzipiell besteht durchaus die Möglichkeit, dass auch im Fall eines Unfalls der erreichte Schadenfreiheitsrabatt erhalten bleibt. Diese Rabattretter werden durch verschiedene Versicherungsgesellschaften angeboten und verhindern im Schadensfall eine Rückstufung in ungünstigere Tarife.
Allerdings können sich hierdurch Schwierigkeiten mit der Anerkennung bei einem Wechsel der Versicherung ergeben.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass der Halter eines Fahrzeugs den alten Schadenfreiheitsrabatt wieder zurückkauft.
Innerhalb einer Frist von sechs Monaten kann der Versicherte mit der Zahlung einer Ersatzleistung verhindern, dass im darauffolgenden Jahr die Rückstufung erfolgt.
Ob sich der Rückkauf oder eine Selbstbeteiligung am Schaden lohnt, hängt davon ab, wie hoch die Kosten der Schadensbeseitigung am Ende sind.
Bei kleineren Blessuren würde sich die Inanspruchnahme der Versicherung in den meisten Fällen negativ auf die zukünftigen Versicherungsbeiträge auswirken.

