Können die Schadenfreiheitsrabatte Dritter übernommen werden?
Grundsätzlich besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein Teil der erfahrenen Rabatte auch auf andere Personen übertragen wird.
Allerdings sollten hierbei einige Punkte beachtet werden, denn die Versicherungsgesellschaften schränken die Übernahme zum Teil erheblich ein. Wie hoch die übernommenen Rabatte sind, richtet sich danach, wie lange die Person, welche den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen soll, bereits den Führerschein hat.
Daneben kommt für die Übernahme nur ein bestimmter Personenkreis in Frage und es muss glaubhaft gemacht werden, dass ein Fahrzeug nicht nur gelegentlich genutzt wird. Eine Teilung der Rabatte ist an dieser Stelle nicht möglich.

