Ist es möglich, die Beiträge zur BU steuerlich geltend zu machen?
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, ist dazu berechtigt, die Versicherungsbeiträge oder zumindest einen Teil davon steuerlich gelten zu machen.
Die erste Möglichkeit besteht darin, einen Teil der Beiträge im Rahmen des so genannten Sonderausgabenabzugs vom Einkommen abzuziehen. Bis zu welcher Höhe dies möglich ist, hängt ganz davon ab, wie sehr man den Freibetrag ausreizt.
Die zweite Möglichkeit sieht vor, die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Finanzprodukt zur privaten Altersvorsorge wie zum Beispiel mit einer Riester-Rentenversicherung zu kombinieren. In diesem Fall ist es möglich, einen wesentlich höheren Betrag steuerlich geltend zu machen und diesen als Werbungskosten abzuziehen.
