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Dienstag, den 7. September 2010

Was bedeutet abstrakte Verweisbarkeit?

Die abstrakte Verweisbarkeit versteht sich als Möglichkeit der Assekuranz, dem Versicherungsnehmer im Falle einer Berufskrankheit die Leistungen zu verweigern, sofern eine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit besteht.

Betroffene müssen dann einen beliebigen anderen Beruf ausüben. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den abstrakten Verweis im Versicherungsvertrag auszuschließen, was allerdings zu höheren Prämien führt.


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