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Mittwoch, den 7. Januar 2009
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Hausratversicherung FAQ Wichtige Antworten zum Thema Hausratversicherung






Welche Gegenstände sind versichert, Höhe der Versicherungssume und was ist bei einem Wohnungswechsel zu beachten - häufig gestellte Fragen und alle Antworten zum Thema Hausratversicherung.



Vor welchen Gefahren bietet eine Hausratversicherung Schutz?

Eine Hausratversicherung versichert den Hausrat gegen mehrere Gefahren. Um welche Gefahren es sich hierbei handelt, hängt ganz vom jeweiligen Versicherer ab. Weil sich die Tarife der einzelnen Anbieter bezüglich der Absicherung sehr deutlich voneinander unterscheiden können, gilt es die einzelnen Angebote genau unter die Lupe zu nehmen.

Verallgemeinert lässt sich sagen, dass eine Hausratversicherung folgende Arten von Schäden und Gefahren versichert: Feuer, Leitungswasser, Abwasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Durch den Abschluss einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung kann der Hausrat gegen weitere Schadensarten versichert werden.
Bis zu welcher Höhe ist mein Hausrat versichert?

Der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung gilt immer bis in Höhe der so genannten Versicherungssumme. Die Höhe der Versicherungssumme kann sich je nach Versicherungsanbieter auf einen ganz unterschiedlichen Betrag belaufen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, beim Abschluss der Versicherung darauf zu achten, dass ein ausreichender Versicherungsschutz gegeben ist.

Sollte dieser bei einem bestimmten Tarif nicht gegeben sein, muss man sich nicht zwingend für einen anderen Anbieter entscheiden. Bei den meisten Versicherern besteht die Möglichkeit, die Versicherungssumme gegen Leistung eines geringen Aufpreises zu erhöhen.

Sollte man besonders wertvolle Gegenstände wie zum Beispiel Kunstobjekte besitzen, empfiehlt es sich, eine ergänzende Kunstversicherung abzuschließen.
Wie berechnet sich die Höhe des Versicherungsbeitrags?

Was die Ermittlung der Beitragshöhe im Bereich der Hausratversicherung betrifft, so herrscht der weitläufige Irrglaube vor, dass die Höhe des Versicherungsbeitrags vom Wert des Hausrats abhängig ist. Stattdessen ist es jedoch so, dass die Höhe des Versicherungsbeitrags im Verhältnis zur Wohnfläche steht. Je größer die Wohnfläche eines Hauses oder einer Wohnung ist, desto höher wird auch der Versicherungsbeitrag ausfallen.

Hinsichtlich des Wertes, der je Quadratmeter Wohnfläche angesetzt wird, können je nach Anbieter sehr große Unterschiede bestehen. Aus diesem Grund lohnt es sich, mehrere Versicherungsangebote miteinander zu vergleichen.
Welche Gegenstände sind von der Hausratversicherung ausgeschlossen?

Zu den nicht versicherten Gegenständen zählen zum Beispiel Fahrzeuge sowie deren Zubehör.

Sollte beispielsweise ein Auto, das sich in der Garage befand, durch ein Feuer zerstört worden sein, werden diese Kosten nicht vom Versicherer übernommen. Ebenso verhält es sich bei Wertgegenständen, die in Ferienhäusern oder Hotelzimmern aufbewahrt werden – wobei anzumerken ist, dass einige Versicherer die Möglichkeit bieten, den Versicherungsschutz auf Ferienhäuser, Hotelzimmer etc. zu erweitern.

Einige Versicherer schließen auch Gegenstände vom Versicherungsschutz aus, die sich nicht innerhalb des Gebäudes befinden. Dazu gehören zum Beispiel Gartengeräte oder Fahrräder. Doch auch hier können oftmals Zusatzvereinbarungen getroffen werden.
Was ist bei einem Wohnungswechsel zu beachten?

Der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung bezieht sich stets auf die Immobilie, die in der Versicherungspolice eingetragen ist. Sofern man in ein anderes Haus oder eine andere Wohnung zieht, gilt es den Versicherer rechtzeitig zu informieren.

Erst nachdem der Versicherer eine entsprechende Änderung vorgenommen hat – beispielsweise indem eine neue Police ausgestellt wurde – erstreckt sich der Schutz über die neue Immobilie.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass unter Umständen eine Beitragsnachzahlung zu leisten ist, insbesondere wenn die neue Wohnung / das neue Haus über eine größere Wohnfläche verfügt.
Sind Wertsachen Bestandteil der Hausratversicherung?

Im Allgemeinen schließt eine Hausratversicherung auch Wertsachen bis zu einer bestimmten Versicherungssumme mit ein. Dazu zählen unter anderem Wertpapiere, Schmuck, Bargeld, Gegenstände aus Gold, Silber oder Platin sowie Gemälde und Antiquitäten.

Um Schäden in diesem Bereich zu decken, sind in der Regel 20% der Versicherungssumme für Wertsachen vorgesehen. Daneben legen die Versicherer aber noch Höchstgrenzen für die Entschädigung von bestimmten Wertsachen fest.

Vor dem Abschluss einer Hausratversicherung gehört es deshalb zu den Aufgaben des Antragstellers, den Bestand an Wertgegenständen zu ermitteln und notfalls die Versicherungssumme anzupassen.
Sind Deckungserweiterung in der Hausratversicherung sinnvoll?

Eine Hausratversicherung sorgt zwar gegen viele Gefahren vor, schließt aber nicht alle möglichen Risiken mit ein. Wer sich über den Basisschutz hinaus absichern will, kann gegen Aufpreis eine sogenannte Deckungserweiterung durchführen. Allerdings lohnt sich nur eine Versicherung gegen bestimmte Risiken. Neben Überspannungsschäden gehören hier erweiterte Elementarschäden genauso wie eine Fahrradversicherung dazu.

Andere Deckungserweiterungen hängen dagegen sehr von den individuellen Bedürfnissen ab und sind nur in wenigen Fällen wirklich sinnvoll. Hierzu zählt etwa die Versicherung gegen Wasserschäden durch ein Aquarium oder Wasserbett. Nur wer wirklich eines von beiden sein Eigen nennt, sollte über den Einschluss in die Hausratversicherung nachdenken.

Andernfalls ist die Deckungserweiterung lediglich ein unnötiger Kostenfaktor.
Wie kann eine Hausratversicherung gekündigt werden?

Grundsätzlich kann eine Hausratversicherung auf drei unterschiedliche Weisen gekündigt werden. Eine ordentliche Auflösung des bestehenden Vertrages erfolgt immer zum Ende der Vertragslaufzeit. Hier sollte allerdings auf die Kündigungsfrist von 3 Monaten geachtet werden. Wird dagegen außerhalb dieser Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Erhöht der Versicherer dagegen die Beiträge, bleiben 4 Wochen nach der Bekanntgabe Zeit, um vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und den Vertrag über eine bestehende Hausratversicherung zu kündigen.

Die dritte und letzte Variante ist die Kündigung nach einem Schadensfall. Hat die Versicherung den eingetretenen Schaden reguliert, kann die Kündigung in einer Frist von einem Monat erfolgen.

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