Sind Wertsachen Bestandteil der Hausratversicherung?
Im Allgemeinen schließt eine Hausratversicherung auch Wertsachen bis zu einer bestimmten Versicherungssumme mit ein. Dazu zählen unter anderem Wertpapiere, Schmuck, Bargeld, Gegenstände aus Gold, Silber oder Platin sowie Gemälde und Antiquitäten.
Um Schäden in diesem Bereich zu decken, sind in der Regel 20% der Versicherungssumme für Wertsachen vorgesehen. Daneben legen die Versicherer aber noch Höchstgrenzen für die Entschädigung von bestimmten Wertsachen fest.
Vor dem Abschluss einer Hausratversicherung gehört es deshalb zu den Aufgaben des Antragstellers, den Bestand an Wertgegenständen zu ermitteln und notfalls die Versicherungssumme anzupassen.

