Was ist bei einem Wohnungswechsel zu beachten?
Der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung bezieht sich stets auf die Immobilie, die in der Versicherungspolice eingetragen ist. Sofern man in ein anderes Haus oder eine andere Wohnung zieht, gilt es den Versicherer rechtzeitig zu informieren.
Erst nachdem der Versicherer eine entsprechende Änderung vorgenommen hat – beispielsweise indem eine neue Police ausgestellt wurde – erstreckt sich der Schutz über die neue Immobilie.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass unter Umständen eine Beitragsnachzahlung zu leisten ist, insbesondere wenn die neue Wohnung / das neue Haus über eine größere Wohnfläche verfügt.

