Welche Gegenstände sind von der Hausratversicherung ausgeschlossen?
Zu den nicht versicherten Gegenständen zählen zum Beispiel Fahrzeuge sowie deren Zubehör.
Sollte beispielsweise ein Auto, das sich in der Garage befand, durch ein Feuer zerstört worden sein, werden diese Kosten nicht vom Versicherer übernommen. Ebenso verhält es sich bei Wertgegenständen, die in Ferienhäusern oder Hotelzimmern aufbewahrt werden – wobei anzumerken ist, dass einige Versicherer die Möglichkeit bieten, den Versicherungsschutz auf Ferienhäuser, Hotelzimmer etc. zu erweitern.
Einige Versicherer schließen auch Gegenstände vom Versicherungsschutz aus, die sich nicht innerhalb des Gebäudes befinden. Dazu gehören zum Beispiel Gartengeräte oder Fahrräder. Doch auch hier können oftmals Zusatzvereinbarungen getroffen werden.

