Wie kann eine Hausratversicherung gekündigt werden?
Grundsätzlich kann eine Hausratversicherung auf drei unterschiedliche Weisen gekündigt werden. Eine ordentliche Auflösung des bestehenden Vertrages erfolgt immer zum Ende der Vertragslaufzeit. Hier sollte allerdings auf die Kündigungsfrist von 3 Monaten geachtet werden. Wird dagegen außerhalb dieser Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Erhöht der Versicherer dagegen die Beiträge, bleiben 4 Wochen nach der Bekanntgabe Zeit, um vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und den Vertrag über eine bestehende Hausratversicherung zu kündigen.
Die dritte und letzte Variante ist die Kündigung nach einem Schadensfall. Hat die Versicherung den eingetretenen Schaden reguliert, kann die Kündigung in einer Frist von einem Monat erfolgen.

