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Freitag, den 10. September 2010

Müssen die Erträge einer Lebensversicherung versteuert werden?

Unter dem Gesichtspunkt der Abgeltungssteuer gewinnt für viele Betroffene die Besteuerung der Gewinne aus einer Lebensversicherung deutlich an Brisanz. Um diese Frage zu klären, muss zwischen Spar- und Auszahlungsphase unterschieden werden. Während die Beiträge der Lebensversicherung zufließen, bleiben auch die bereits erwirtschafteten Erträge vor einem Zugriff durch den Fiskus geschützt. Hier ist sogar eine steuerliche Abzugsfähigkeit möglich.

Etwas anders sieht dagegen die Situation zu Beginn der Auszahlungsphase aus. Hier müssen Erträge, also die Summe nach Abzug der Beiträge, voll besteuert werden. Eine Ausnahme tritt dann ein, wenn der Begünstigte zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits das 60. Lebensjahr erreicht hat und der Vertrag länger als 12 Jahre bespart wird.

In diesem Fall müssen lediglich 50% der erwirtschafteten Erträge versteuert werden.


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