Gibt es in der PKV eine Beitragsrückerstattung?
Es ist in der Tat so, dass es im Bereich der Privaten Krankenversicherung einige Anbieter gibt, die ihren Versicherungsnehmern einen Teil der Versicherungsbeiträge zurückerstatten. Diese Rückerstattung bezeichnet man als Leistungsfreiheit.
Eine Leistungsfreiheit liegt vor, wenn es dem Versicherungsnehmer gelingt, die Leistungen seines Versicherers innerhalb eines bestimmten Zeitraums (meist innerhalb eines Kalenderjahres) nicht in Anspruch zu nehmen. Weil somit für den Versicherer keine Kosten entstanden sind, wird ihm ein Teil seines Beitrags erstattet.
Auf ärztliche Leistungen muss der Versicherungsnehmer selbstverständlich nicht verzichten: Er entscheidet selbst, ob er die Kosten übernimmt, oder ob dies der Versicherer tun soll.
