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Ist eine Private Rentenversicherung vererbbar?
Eine Private Rentenversicherung, die nicht staatlich gefördert ist, kann grundsätzlich vererbt werden. Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Ansparphase, zahlt die Police in der Regel die bis zu diesem Zeitpunkt angelaufenen Guthaben an die Hinterbliebenen aus. Im Falle des Ablebens während der Auszahlungsphase erfolgt entweder die Abgeltung über eine Rentengarantiezeit oder eine Auszahlung des Restguthabens.
