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Wie wird meine Rente besteuert?
Beiträge zu einer Privaten Rentenversicherung, die nicht von staatlicher Seite gefördert wird, können nicht als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Im Gegenzug erfolgt in der Auszahlungsphase auch keine nachgelagerte Besteuerung, d.h. es wird nicht die erhaltende Rentenzahlung besteuert, sondern lediglich der Ertragsanteil der Versicherung. Die gesamte Steuerlast verringert sich demnach im Vergleich zu staatlichen Produkten.
