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Mittwoch, den 7. Januar 2009
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Rechtsschutz FAQ Wichtige Antworten zur Rechtsschutzversicherung






Leistungsumfang, Anwaltswahl, wer ist mitversichert - im Überblick finden Sie häufig gestellte Fragen und alle Antworten zum Thema Rechtsschutzversicherung.



Welche Leistungen umfasst die Rechtsschutzversicherung?

Die Versicherung übernimmt einen großen Teil der Kosten, die mit juristischen Verfahren verbunden sind. An erster Stelle stehen hier natürlich die Kosten für einen Anwalt.

Daneben kommt die Versicherungsgesellschaft aber auch für andere Aufwendungen auf, etwa die Gerichtskosten, Ausgaben für einen Gerichtsvollzieher oder die Bestellung von Sachverständigen und Zeugen. Weiterhin wird auch die Stellung einer Kaution mitversichert sowie alle Auslagen, welche der Gegenseite ausgezahlt werden müssen.

In jedem Fall mindert eine Rechtsschutzversicherung die finanzielle Tragweite eines juristischen Verfahrens.
In welchen Fällen hilft auch die Rechtsschutzversicherung nicht weiter?

Leider ist auch die Rechtsschutzversicherung kein Allheilmittel, wenn es um juristische Streitigkeiten geht. In einigen Fällen hilft sie nicht weiter, nämlich dann, wenn der Rechtsbruch vorsätzlich herbeigeführt wurde, also bei Einbruchs- oder Körperverletzungsdelikten.

Daneben sind unter anderem auch Ehestreitigkeiten oder Auseinandersetzungen im Rahmen eines Bauvorhabens im Allgemeinen nicht Gegenstand einer gewöhnlichen Rechtsschutzversicherung. Diese leistet zudem auch dann keinen Beistand, wenn sich die Auseinandersetzung bereits vor dem Abschluss des Vertrags angedeutet hat und der Versicherer nur aus diesem Grund den Schutz der Versicherung gesucht hat.

Zudem existiert auch in der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von drei Monaten. Erst nach dem Ablauf dieser Frist steht der Schutz ohne Einschränkung zur Verfügung.
Welche Personen werden in die Rechtsschutzversicherung einbezogen?

Familien mit mehreren Kindern, die sich nach der Geburt des Nachwuchses für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung entscheiden, stehen häufig vor der Frage, ob für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung notwendig ist oder ob der Schutz einer Rechtsschutzversicherung für alle Mitglieder des Haushalts gilt.

Solange es sich nicht um einen Singletarif handelt, können die Beteiligten davon ausgehen, dass Ehepartner sowie Kinder über den bestehenden Vertrag ebenfalls den Schutz der Versicherung genießen. Etwas anders gestaltet sich die Situation, wenn es sich um den Lebenspartner handelt.

Dieser kann aber ebenfalls in die Police mit aufgenommen werden – und das bei vielen Versicherungsgesellschaften sogar noch beitragsfrei.
Welchen Schutz bietet die Rechtsschutzversicherung Selbstständigen?

Gerade Selbstständige und Freiberufler sollten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit auch besonders großen Wert auf die Absicherung gegen rechtliche Streitfälle legen, denn im gegenseitigen Miteinander der Firmen kann es schnell zu brenzligen Situationen kommen.

Wer hier über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, wird schnell mit harten Konsequenzen rechnen müssen. Allerdings muss an dieser Stelle beachtet werden, dass eine normale private Rechtsschutzversicherung nur das private Leben, nicht aber den beruflichen Alltag schützt.

Um auch hier vor juristischen Angriffen geschützt zu sein, sollte man bereits mit der Gründung einer eigenen Unternehmung eine sogenannte Firmenrechtsschutzversicherung abschließen.

Diese ist besonders auf die Belange von Unternehmen zugeschnitten und deckt die Besonderheiten solcher Rechtsstreitigkeiten ab. Erst die Kombination aus einer Privat- sowie Firmenrechtsschutzversicherung macht einen effektiven Rundum-Schutz für jeden Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmer perfekt.
Wie muss man sich im Schadensfall verhalten?

Sollte es einmal so weit kommen, dass ein Rechtsstreit droht, so wollen alle Schritte natürlich sehr gut überlegt sein. Als Erstes sollte man die eigene Rechtsschutzversicherung über den vorliegenden Sachverhalt informieren und prüfen lassen, ob das juristische Problem überhaupt im Rahmen der Versicherungsleistungen abgedeckt wird.

Der nächste Schritt führt zu einem Anwalt, welcher sich mit dem entsprechenden Sachgebiet befasst. Bei der Suche zeigen sich die Stellen der Rechtsschutzversicherung sicher behilflich.

Vor der eigentlichen Übernahme des Falles wird der Rechtsanwalt sicher noch prüfen, ob die Versicherung wirklich die entstehenden Kosten des Verfahrens übernimmt. Alles Weitere bleibt dann den Gerichten und den Kenntnissen der Rechtsvertretung überlassen.
Kann der Anwalt frei gewählt werden?

In der Regel ist man auch nach dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht dazu gezwungen, auf einen bestimmten Anwaltskreis zurückzugreifen.

Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie den Mitgliedsstaaten der EU kann sich der Versicherte für einen Rechtsbeistand seiner eigenen Wahl entscheiden. Allerdings sollten hierbei die Kosten immer im Auge behalten werden, denn die Versicherungsgesellschaften berechnen ihre Leistungen anhand der Gebührenordnung für Rechtsanwälte.

Aus diesem Grund besteht durchaus die Gefahr, dass ein frei vereinbartes Honorar nicht zu 100% durch den Versicherer übernommen wird, sondern ein Teil der Kosten für das Verfahren durch den Betroffenen selbst getragen werden muss.
Gilt die Rechtsschutzversicherung auch im Ausland?

Ja, eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung auch dann, wenn sich der Versicherungsnehmer im Ausland befindet.

Hingewiesen werden muss dabei aber auf einige Besonderheiten, denn nicht für alle Länder gelten hier gleich hohe Versicherungssummen. Speziell bei Reisen ins außereuropäische Ausland ist auf diesen speziellen Punkt zu achten.

Daneben muss berücksichtigt werden, dass der Schutz einer herkömmlichen Rechtsschutzversicherung an eine bestimmte Aufenthaltsdauer gebunden sein kann. In der Regel ist dieser Zeitraum für einen Urlaub ausreichend, lediglich längere Auslandsaufenthalte sollten mit speziellen Tarifen abgedeckt werden.
Erstreckt sich eine Rechtsschutzversicherung auf alle juristischen Fachgebiete?

Nein, eine Rechtsschutzversicherung bleibt in der Regel nur auf vorher festgelegte Teilgebiete der Rechtswissenschaften beschränkt.

So wird zu Beispiel eine Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht für Schadenersatzstreitigkeiten innerhalb einer Hausgemeinschaft aufkommen.

Allerdings lassen sich die einzelnen Gebiete durchaus miteinander kombinieren. Häufig gehen auch die Versicherungsgesellschaften bereits soweit und bieten besondere Kombi-Pakete an, in denen sich die unterschiedlichen Risiken eines Rechtsstreits günstiger versichern lassen, als dies beim Abschluss einzelner Verträge der Fall wäre. Vor der Unterschrift für ein solches Paket müssen die Leistungen aber sehr genau geprüft werden.

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