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Samstag, den 4. Februar 2012

Erstreckt sich eine Rechtsschutzversicherung auf alle juristischen Fachgebiete?

Nein, eine Rechtsschutzversicherung bleibt in der Regel nur auf vorher festgelegte Teilgebiete der Rechtswissenschaften beschränkt.

So wird zu Beispiel eine Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht für Schadenersatzstreitigkeiten innerhalb einer Hausgemeinschaft aufkommen.

Allerdings lassen sich die einzelnen Gebiete durchaus miteinander kombinieren. Häufig gehen auch die Versicherungsgesellschaften bereits soweit und bieten besondere Kombi-Pakete an, in denen sich die unterschiedlichen Risiken eines Rechtsstreits günstiger versichern lassen, als dies beim Abschluss einzelner Verträge der Fall wäre. Vor der Unterschrift für ein solches Paket müssen die Leistungen aber sehr genau geprüft werden.


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