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Samstag, den 4. Februar 2012

Gilt die Rechtsschutzversicherung auch im Ausland?

Ja, eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung auch dann, wenn sich der Versicherungsnehmer im Ausland befindet.

Hingewiesen werden muss dabei aber auf einige Besonderheiten, denn nicht für alle Länder gelten hier gleich hohe Versicherungssummen. Speziell bei Reisen ins außereuropäische Ausland ist auf diesen speziellen Punkt zu achten.

Daneben muss berücksichtigt werden, dass der Schutz einer herkömmlichen Rechtsschutzversicherung an eine bestimmte Aufenthaltsdauer gebunden sein kann. In der Regel ist dieser Zeitraum für einen Urlaub ausreichend, lediglich längere Auslandsaufenthalte sollten mit speziellen Tarifen abgedeckt werden.


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