In welchen Fällen hilft auch die Rechtsschutzversicherung nicht weiter?
Leider ist auch die Rechtsschutzversicherung kein Allheilmittel, wenn es um juristische Streitigkeiten geht. In einigen Fällen hilft sie nicht weiter, nämlich dann, wenn der Rechtsbruch vorsätzlich herbeigeführt wurde, also bei Einbruchs- oder Körperverletzungsdelikten.
Daneben sind unter anderem auch Ehestreitigkeiten oder Auseinandersetzungen im Rahmen eines Bauvorhabens im Allgemeinen nicht Gegenstand einer gewöhnlichen Rechtsschutzversicherung. Diese leistet zudem auch dann keinen Beistand, wenn sich die Auseinandersetzung bereits vor dem Abschluss des Vertrags angedeutet hat und der Versicherer nur aus diesem Grund den Schutz der Versicherung gesucht hat.
Zudem existiert auch in der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von drei Monaten. Erst nach dem Ablauf dieser Frist steht der Schutz ohne Einschränkung zur Verfügung.

