Kann der Anwalt frei gewählt werden?
In der Regel ist man auch nach dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht dazu gezwungen, auf einen bestimmten Anwaltskreis zurückzugreifen.
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie den Mitgliedsstaaten der EU kann sich der Versicherte für einen Rechtsbeistand seiner eigenen Wahl entscheiden. Allerdings sollten hierbei die Kosten immer im Auge behalten werden, denn die Versicherungsgesellschaften berechnen ihre Leistungen anhand der Gebührenordnung für Rechtsanwälte.
Aus diesem Grund besteht durchaus die Gefahr, dass ein frei vereinbartes Honorar nicht zu 100% durch den Versicherer übernommen wird, sondern ein Teil der Kosten für das Verfahren durch den Betroffenen selbst getragen werden muss.

