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Sonntag, den 1. August 2010

Welche Personen werden in die Rechtsschutzversicherung einbezogen?

Familien mit mehreren Kindern, die sich nach der Geburt des Nachwuchses für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung entscheiden, stehen häufig vor der Frage, ob für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung notwendig ist oder ob der Schutz einer Rechtsschutzversicherung für alle Mitglieder des Haushalts gilt.

Solange es sich nicht um einen Singletarif handelt, können die Beteiligten davon ausgehen, dass Ehepartner sowie Kinder über den bestehenden Vertrag ebenfalls den Schutz der Versicherung genießen. Etwas anders gestaltet sich die Situation, wenn es sich um den Lebenspartner handelt.

Dieser kann aber ebenfalls in die Police mit aufgenommen werden – und das bei vielen Versicherungsgesellschaften sogar noch beitragsfrei.


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