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Mittwoch, den 7. Januar 2009
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Unfallversicherung FAQ Die wichtigsten Antworten zur Unfallversicherung






Risikosportarten, Leistungsumfang und steuerliche Aspekte - häufig gestellte Fragen und alle Antworten zum Thema Unfallversicherung im Überblick.



Wie werden Risikosportarten in der Unfallversicherung behandelt?

Im Berufsalltag und der Freizeit drohen oft sehr unterschiedliche Unfallrisiken. Gerade die Ausübung einiger Sportarten wird bei manchen Versicherungen nicht sonderlich gern gesehen. Wer zum Beispiel gern einem gefährlichen Hobby nachgeht, etwa dem Fallschirmspringen, Tauchen oder Drachenfliegen, muss unter Umständen damit rechnen, dass nicht jede Versicherungsgesellschaft die Folgen eines Unfalls hier absichert.

Zwar nehmen einige Unternehmen dieses Risiko in Kauf, allerdings werden in der Regel zumindest Risikoaufschläge fällig. Daneben kann sogar hier der Ausschluss von Leistungen der Fall sein. Vor der Unterschrift unter den Vertrag sollte sich jeder Interessent an einer Unfallversicherung also sehr genau über die Verfahrensweise bei sogenannten Risikosportarten informieren.
Warum ist eine Unfallversicherung sinnvoll?

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt leider nur einen kleinen Teil der möglichen Gefahrenquellen ab: Statistiken belegen ganz klar, dass nur etwa ein Drittel aller Unfälle während der Arbeitszeit vorkommt. Die anderen zwei Drittel entfallen auf die Zeit neben der Berufstätigkeit und ereignen sich in der Freizeit.

Neben Unfällen im Haushalt, etwa bei Arbeiten am eigenen Grundstück, droht das eine oder andere Missgeschick auch im Sport und an vielen anderen Stellen. Um sich auch hier gegen die Folgen eines Unfalls zu schützen, sollte man auf jeden Fall eine private Unfallversicherung abschließen.
Sollten auch Kinder gegen die Folgen eines Unfalls abgesichert werden?

Auf diese Fragen kann es nur eine Antwort geben – Ja! Gerade bei Kindern können Unfälle sehr schnell ernsthafte Folgen nach sich ziehen, denn im Gegensatz zu Erwachsenen entwickelt sich bei Kindern das Gefühl für Gefahren erst ab einem gewissen Alter.

Kaum ein Kind kann alle Möglichkeiten, die zu einem schweren Unfall führen, bereits einschätzen. Daneben sollte noch aus einem anderen Grund der Nachwuchs in einer Unfallversicherung geschützt werden: im Allgemeinen stehen ihnen keine Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung.

Eltern sollten deshalb sehr genau auf den Schutz ihrer Kinder achten und ihnen ein Minimum an Absicherung ermöglichen.
Kann die Unfallversicherung steuerlich geltend gemacht werden?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Beiträge zu einer Unfallversicherung in der Einkommenssteuer angesetzt werden und somit einen steuerlichen Vorteil erbringen. Maßgeblich für die Höhe der absetzbaren Beiträge ist der Umfang, in welchem sich eine Unfallversicherung auch auf die berufliche Tätigkeit erstreckt.

Dieser Teil kann am Jahresende über die Werbungskosten geltend gemacht werden. Als Voraussetzung für die Anerkennung beim Finanzamt muss der Arbeitnehmer einen Nachweis seiner Versicherung erbringen, aus dem die einzelnen Anteile hervor gehen. Fehlt dieses Schriftstück, können 50% der Beiträge pauschal berücksichtigt werden.

Daneben besteht noch die Möglichkeit, dass die Aufwendungen zur Unfallversicherung über einen Abzug bei den Sonderausgaben in die Einkommenssteuer einfließen.
Ab wann erhält man Leistungen aus der Unfallversicherung?

In erster Linie spielt eine Rolle, welcher Leistungsumfang überhaupt versichert wurde. Im Rahmen einer Unfallversicherung nach dem Invaliditätsprinzip ist der Zeitraum von einem Jahr entscheidend. Sollten nach dieser Frist immer noch die Auswirkungen des Unfalls spürbar sein, so gilt die betroffene Person als invalide.

Der Schweregrad des Schadens spielt hierbei keine Rolle, denn Einschränkungen ergeben sich nicht nur aus einer Lähmung, sondern können bereits nach dem Verlust eines Fingers drohen. Aus diesem Grund sollte man als Versicherter immer darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft bereits nach der Feststellung eines geringen Schadens zur Leistung bereit ist.

Der Grad einer Invalidität wird durch einen Arzt festgestellt, welcher mit dieser Aufgabe durch die Versicherung betraut wurde.
Welche Leistungen lassen sich mit einer Unfallversicherung abdecken?

Im Rahmen einer privaten Unfallversicherung lassen sich die unterschiedlichsten Unfallfolgen in einem Paket absichern. Die wichtigste Leistung dürfte für einen großen Teil der Versicherten die Invalidität sein. Maßgeblich für die Höhe der Zahlungen ist hier der Invaliditätsgrad, welcher von einem Arzt bestimmt wird.

Weiterhin kann an dieser Stelle auch eine Todesfallleistung sowie ein Krankenhaustagegeld vereinbart werden. Unfälle machen in manchen Fällen auch kosmetische Operationen notwendig, etwa nach schweren Verbrennungen.

Auch dieser Fall lässt sich in die Unfallversicherung ebenso mit einbeziehen wie eine kleine Unfallrente, die ab einem Invaliditätsgrad von 50% ausgezahlt wird.
Was geschieht mit der Unfallversicherung im Todesfall?

Neben einem Unfall mit anschließender Invalidität, wodurch für die Unfallversicherung ein Leistungsfall ausgelöst wird, kann auch der Tod eines Versicherten für die Versicherungsgesellschaft eine ähnliche Situation darstellen. Im Allgemeinen gestalten die Versicherungsbedingungen Form und Umfang der Todesfallleistung.

Eine oft eingesetzte Variante ist die Einmalzahlung, deren Höhe vor Versicherungsbeginn zwischen Antragsteller und Versicherung ausgehandelt wird. Wer hier von einer Höhe ähnlich der Invaliditätsleistung ausgeht, wird schnell enttäuscht sein.

Gemessen an dieser Summe fällt die Todesfallleistung geradezu bescheiden aus. Trotz allem hilft die Unfallversicherung so den Hinterbliebenen, die finanziellen Folgen des Todesfalls zu verkraften.
Was gilt es bei der Gliedertaxe zu beachten?

Die Gliedertaxe in der privaten Unfallversicherung ist das Instrument, an welchem die Schwere der Invalidität gemessen wird. Damit entscheidet sie am Ende auch darüber, welche Leistungen der Versicherte im Ernstfall erhält.

Dabei werden jedem einzelnen Körperteil Prozentwerte zugeordnet, deren Basis die Vollinvalidität mit 100% ist. Zwar existiert in Deutschland zur Gliedertaxe eine Empfehlung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Allerdings werden die genauen Festlegungen durch die einzelnen Versicherungsgesellschaften getroffen.

Aufgrund dieser Tatsache kann die Bewertung einzelner Gliedmaßen im Vergleich durchaus abweichen, was bei der Entscheidung für eine Unfallversicherung besondere Beachtung finden sollte.

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