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Sonntag, den 1. August 2010

Ab wann erhält man Leistungen aus der Unfallversicherung?

In erster Linie spielt eine Rolle, welcher Leistungsumfang überhaupt versichert wurde. Im Rahmen einer Unfallversicherung nach dem Invaliditätsprinzip ist der Zeitraum von einem Jahr entscheidend. Sollten nach dieser Frist immer noch die Auswirkungen des Unfalls spürbar sein, so gilt die betroffene Person als invalide.

Der Schweregrad des Schadens spielt hierbei keine Rolle, denn Einschränkungen ergeben sich nicht nur aus einer Lähmung, sondern können bereits nach dem Verlust eines Fingers drohen. Aus diesem Grund sollte man als Versicherter immer darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft bereits nach der Feststellung eines geringen Schadens zur Leistung bereit ist.

Der Grad einer Invalidität wird durch einen Arzt festgestellt, welcher mit dieser Aufgabe durch die Versicherung betraut wurde.


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