Kann die Unfallversicherung steuerlich geltend gemacht werden?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Beiträge zu einer Unfallversicherung in der Einkommenssteuer angesetzt werden und somit einen steuerlichen Vorteil erbringen. Maßgeblich für die Höhe der absetzbaren Beiträge ist der Umfang, in welchem sich eine Unfallversicherung auch auf die berufliche Tätigkeit erstreckt.
Dieser Teil kann am Jahresende über die Werbungskosten geltend gemacht werden. Als Voraussetzung für die Anerkennung beim Finanzamt muss der Arbeitnehmer einen Nachweis seiner Versicherung erbringen, aus dem die einzelnen Anteile hervor gehen. Fehlt dieses Schriftstück, können 50% der Beiträge pauschal berücksichtigt werden.
Daneben besteht noch die Möglichkeit, dass die Aufwendungen zur Unfallversicherung über einen Abzug bei den Sonderausgaben in die Einkommenssteuer einfließen.

