Wie werden Risikosportarten in der Unfallversicherung behandelt?
Im Berufsalltag und der Freizeit drohen oft sehr unterschiedliche Unfallrisiken. Gerade die Ausübung einiger Sportarten wird bei manchen Versicherungen nicht sonderlich gern gesehen.
Wer zum Beispiel gern einem gefährlichen Hobby nachgeht, etwa dem Fallschirmspringen, Tauchen oder Drachenfliegen, muss unter Umständen damit rechnen, dass nicht jede Versicherungsgesellschaft die Folgen eines Unfalls hier absichert.
Zwar nehmen einige Unternehmen dieses Risiko in Kauf, allerdings werden in der Regel zumindest Risikoaufschläge fällig. Daneben kann sogar hier der Ausschluss von Leistungen der Fall sein.
Vor der Unterschrift unter den Vertrag sollte sich jeder Interessent an einer Unfallversicherung also sehr genau über die Verfahrensweise bei sogenannten Risikosportarten informieren.

