Wissenswertes zum Thema Autoversicherung
Wenn man es ganz genau nimmt, muss man zwischen der Kfz-Versicherung (auch: Autoversicherung) und der Kfz-Haftpflichtversicherung unterscheiden. Zur Autoversicherung zählen neben der Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Kaskoversicherung, Schutzbriefe, die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung und die Insassenunfallversicherung.
Häufig ist damit aber die Kfz-Haftpflichtversicherung gemeint: Für zulassungspflichtige Fahrzeuge ist sie in Deutschland eine Pflichtversicherung. Sie deckt Schadenersatzansprüche Dritter, die durch den Betrieb des eigenen Kfzs im Straßenverkehr entstehen.
Da die Schäden sehr hoch ausfallen können, wenn Menschen schwer verletzt oder sogar getötet werden, verfügt die Kfz-Haftpflichtversicherung über eine sehr hohe Mindestdeckungssumme in Millionenhöhe, die gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Beitrag zur Kfz-Versicherung berechnet sich u.a. aufgrund der Typ- und Regionalklasse. Dabei gilt: Je neuer und sparsamer ein Fahrzeug ist, desto geringer fällt der Beitrag aus. Sparmöglichkeiten ergeben sich aber nicht nur hier:
Weiche Tarifmerkmale nehmen ebenfalls großen Einfluss darauf, wie hoch der Beitrag ausfällt. Nachlässe gibt es beispielsweise, wenn ein Fahrer bereits lange unfallfrei unterwegs war, wenn ein Fahrzeug in einer Garage untergestellt wird oder wenn im Haushalt Kinder leben. Beamte profitieren von einem Sonderstatus und erhalten ebenfalls einen Rabatt.
Übrigens: Die Kfz-Haftpflichtversicherung wechseln kann man nicht nur bis zum 30.11. jedes Jahres. Eine Kündigung bzw. ein Wechsel sind auch bei Totalschaden, Anschaffung eines neuen Wagens, nach einer Tariferhöhung oder nach einer Schadensregulierung sofort möglich.
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