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Abstrakte Verweisung
Die Abstrakte Verweisung ist ein grundsätzlich bestehendes Recht des Versicherers, den Versicherungsnehmer im Falle einer Berufskrankheit, die nicht zu Arbeitsunfähigkeit in Bezug auf sämtliche Tätigkeiten führt, zur Aufnahme einer berufsfremden Tätigkeit aufzufordern.
Verbraucher können dieses Recht der Assekuranz außer Kraft setzen, indem sie eine entsprechende Klausel in den Versicherungsvertrag aufnehmen lassen. Dies ist in der Regel mit höheren Prämien verbunden.
