KfzVersicherungen.comZinsen.comVorsorge.netVergleich.netTarife.comGeldanlage.com
 
Vergleich.net
Sonntag, den 1. August 2010

Abstrakte Verweisung

Die Abstrakte Verweisung ist ein grundsätzlich bestehendes Recht des Versicherers, den Versicherungsnehmer im Falle einer Berufskrankheit, die nicht zu Arbeitsunfähigkeit in Bezug auf sämtliche Tätigkeiten führt, zur Aufnahme einer berufsfremden Tätigkeit aufzufordern.

Verbraucher können dieses Recht der Assekuranz außer Kraft setzen, indem sie eine entsprechende Klausel in den Versicherungsvertrag aufnehmen lassen. Dies ist in der Regel mit höheren Prämien verbunden.


Zurück

Berufsunfähigkeit

Jeder 4. Bürger ist von Berufsunfähigkeit betroffen - so können Sie für den Ernstfall vorsorgen

Kostenlose Beratung

BU Info

Gefahrengruppen, Karenzzeit und Versicherungsbeitrag -

Häufig gestellte Fragen und alle Antworten zum Thema Berufsunfähigkeit

Jetzt informieren