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Sonntag, den 1. August 2010

Abtretung

Die Abtretung, oft auch als Zession bezeichnet, beschreibt einen Vertrag, in dem der Versicherungsnehmer seine Reche aus einer Lebensversicherungspolice an einen Dritten abtritt. Dies geschieht in der Praxis vor allen Dingen zu mehreren Zwecken: Zum einen dienen Lebensversicherungen nicht selten als Tilgungsträger für ein Darlehen, insbesondere im Bereich der Immobilienfinanzierung.

Der Kredit wird dabei mit der Ablaufleistung der Versicherung getilgt. Weiterhin wird die Abtretung des Öfteren auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen praktiziert. Dabei wird eine laufende Police an einen speziellen Anbieter verliehen oder verkauft.


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