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Sonntag, den 1. August 2010

Alleinfahrerrabatt

Fahrzeughalter können in den Genuss der unterschiedlichsten Rabatte gelangen, einer von ihnen ist der Alleinfahrerrabatt. Wie man es eigentlich schon erahnen kann handelt es sich hierbei um einen Rabatt, der dem Versicherungsnehmer dann gewährt wird, wenn das Fahrzeug ausschließlich von einer Person bzw. ihm selbst genutzt wird. Bei einigen Versicherungsanbietern wird dieser Rabatt auch als Einzelfahrerrabatt bezeichnet.

Sofern das Fahrzeug ausschließlich von einer Person genutzt wird, bietet es sich an, den Rabatt geltend zu machen. Allerdings wird er längst nicht von jedem Versicherer angeboten. Des Weiteren ist zu beachten, dass das Fahrzeug tatsächlich nur vom Versicherungsnehmer genutzt wird – bei einem Verstoß droht sonst eine Strafzahlung.


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