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Samstag, den 4. Februar 2012

Altersvorsorgezertifizierungsgesetz

Damit ein Produkt zur privaten Altersvorsorge den Inhaber zum Bezug staatlicher Zuschüsse bzw. zu Steuervergünstigungen berechtigt, muss es von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen zertifiziert werden.

Die Kriterien der Zertifizierung entstammen dabei dem Altersvorsorgezertifizierungsgesetz.

Die Anbieter eines Riester-Produkts müssen so die vollständige Auszahlung sämtlicher Einzahlungen sowie der Zuschüsse zum Laufzeitende garantieren. Weiterhin darf die Auszahlung an den Vertragsinhaber nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgen, auch eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich; eine lebenslange, monatliche Leibrente ist Pflicht.

Weiterhin müssen Abschluss- und Vertriebskosten auf 5 Jahre verteilt und dem Vertragsinhaber die Möglichkeit eingeräumt werden, eine vierteljährliche Ruhestellung des Kontrakts vorzunehmen.


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