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Sonntag, den 1. August 2010

Ambulante Zusatzversicherung

Eine ambulante Zusatzversicherung gewährt gesetzlich Versicherten Patienten einen umfangreicheren Versicherungsschutz bei ambulanten Behandlungen. Dabei werden auch die Kosten für Heilpraktiker und Heilmittel, für Alternativmedizin sowie für ambulante Kuren und Psychotherapie übernommen. Weiterhin besteht für die Inhaber der Police eine freie Arztwahl, so dass auch die Leistungen von Medizinern in Anspruch genommen werden können, die keinen Vertrag mit den gesetzlichen Kassen abgeschlossen haben. Die Zusatzversicherung muss additiv zu den Prämien zur GKV vom Versicherten selbst gezahlt werden.


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