Anrechnungsbetrag
Der Anrechnungsbetrag spiegelt den Wert der im Laufe eines Vertragsverhältnisses gebildeten Altersrückstellungen eines Versicherten wider. Dieser Wert wird ausgedrückt als Differenz des tatsächlichen Beitrags sowie der Prämie, die dann zu zahlen wäre, wenn zum jeweiligen Zeitpunkt der Neueintritt in die PKV erfolgen würde. Der Anrechnungsbetrag wächst mit der Dauer des Versicherungsverhältnisses an.
