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Sonntag, den 1. August 2010

Anwartschaft

Eine Anwartschaft berechtigt ihren Inhaber, den Vertrag einer privaten Krankenversicherung vorübergehend außer Kraft zu setzen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen, ohne dass sich die Konditionen verändern oder dass eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird.

Sinn machen derlei Vereinbarungen zum Beispiel dann, wenn ein PKV-Mitglied vorübergehend in die gesetzliche Krankenkasse eintritt oder freie Heilfürsorge genießt, wie es beispielsweise bei Wehr- oder Ersatzdienstleistenden der Fall ist.


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