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Sonntag, den 1. August 2010

Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht bezieht sich auf Angaben des Versicherten, die vor Beginn des Vertragsverhältnisses mit der Assekuranz in Bezug auf medizinische Vorgeschichte, bereits bestehende Policen etc. zu machen sind.

Hier sind relevante Faktoren unbedingt anzugeben, da sonst der Versicherungsschutz eventuell nicht wirksam ist. Insbesondere bestehende Vorerkrankungen und besondere Verhaltensweisen (Rauchen, gefährliche Hobbys etc.) sollten keinesfalls verschwiegen werden.


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Berufsunfähigkeit

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