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Sonntag, den 1. August 2010

Anzeigepflichtverletzung

Eine Anzeigepflichtverletzung liegt vor, wenn der Versicherte vor Abschluss der Police aus Fahrlässigkeit oder Vorsatz falsche Angaben z. B. zu seinem Gesundheitszustand gemacht hat. In diesem Fall kann der Versicherungsgeber vom Vertrag zurücktreten.

Im Falle der Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers werden dann keine Leistungen gezahlt. In Zweifelsfällen kommt es gelegentlich zu juristischen Auseinandersetzungen vor Gericht. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher empfehlenswert.


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