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Arbeitgeberbescheinigung
Angestellte, die aufgrund eines Wechsels in die PKV Anspruch auf eine Beteiligung des Arbeitgebers an den Prämien haben, müssen diesem eine Bescheinigung der Assekuranz vorlegen, aus der die Höhe der zu entrichtenden Prämien hervorgeht. Weiterhin muss auf dieser vermerkt sein, dass die vom Arbeitnehmer erworbenen Leistungen denen einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
