Arbeitgeberzuschuss
Arbeitnehmer, die ein Einkommen oberhalb der Grenze zur Versicherungspflicht beziehen und in die Private Krankenversicherung wechseln, haben gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber zu den Prämien. Dieser beläuft sich höchstens auf den Arbeitgeberanteil, der bei dem durchschnittlichen Höchstbetrag für GKV-Versicherte fällig wäre und maximal auf 50 Prozent der an die PKV zu entrichtenden Beiträge.
