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Auslandsversicherungsschutz
Einige Policen begrenzen den Schutz gegen Berufsunfähigkeit auf das geographische Gebiet der Bundesrepublik bzw. der EU.
Wird der Versicherungsnehmer dann in China berufsunfähig, beispielsweise aufgrund einer schweren Viruserkrankung, zahlt die BU nicht. Im eigenen Interesse sollten Verbraucher deshalb unbedingt auf einen weltweit gültigen Versicherungsschutz achten.
Bei den meisten Policen allerdings ist die globale Gültigkeit des Versicherungsschutzes ohnehin selbstverständlich.
