Bagatellarzneien
Als Bagatellarzneien werden solche Medikamente bezeichnet, die zur Behandlung weniger dringender Krankheiten wie Erkältungen etc. verordnet werden. Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten für diese Arzneien zu tragen.
Dem Gesetzgeber steht es offen, jederzeit neue Medikamente oder Medikamentengruppen zu definieren, die als Bagatellmittel gelten und so vom Versicherten selbst zu tragen sind.
