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Samstag, den 4. Februar 2012

Beihilfetarife

Beamte haben das Recht auf Beihilfe zu ihrer Gesundheitsversorgung von ihrem jeweiligen Arbeitgeber. Speziell für diese Personengruppe existieren maßgeschneiderte Tarife, die das Leistungsspektrum ergänzen. Die Beihilfeberechtigung gilt auch für Kinder von Beamten, sofern diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wesentlich ist dabei, dass kein eigenes Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags erzielt wird bzw. dass ein Anspruch auf Kindergeld besteht.


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