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Beitragsbemessungsgrenze (Rentenversicherung)
Die Beitragsbemessungsgrenze stellt ein Einkommensniveau dar, oberhalb dessen keine weiteren Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anfallen. Der Wert wird in der Regel einmal jährlich vom Gesetzgeber angepasst und beläuft sich im Jahr 2008 auf 54.000 Euro in den neuen Bundesländern sowie 63.300 in den alten Bundesländern, wobei die unterschiedliche Höhe sich aus einer geringeren Regelrente in den neuen Bundesländern erklärt.
