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Samstag, den 4. Februar 2012

Beitragsberechnung (PKV)

In der privaten Krankenversicherung erfolgt die Bemessung der Beiträge äquivalent nach den in Anspruch genommenen Leistungen, dem Eintrittsalter sowie der medizinischen Vorgeschichte und dem damit einhergehenden Risiko für die Assekuranz. Eine linear am Einkommen erfolgende Beitragsbemessung wie es in der gesetzlichen Rentenversicherung regelmäßig der Fall ist erfolgt nicht. Weiterhin lassen sich die Beiträge durch die Vereinbarung von Selbstbehalten senken.


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