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Samstag, den 4. Februar 2012

Beitragsrückerstattung

Wie es der Name bereits erahnen lässt, bezeichnet die Beitragsrückerstattung nichts anderes als die Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen. Diese wird gleich bei mehreren Versicherungsprodukten angeboten, wobei dies für die Private Krankenversicherung mit Abstand am häufigsten zutrifft.

Im Rahmen der Privaten Krankenversicherung kommt es vergleichsweise häufig vor, dass den Versicherungsnehmern ein Teil ihrer Beiträge zurückerstattet wird. Voraussetzung für die Beitragsrückerstattung ist in der Regel die Leistungsfreiheit innerhalb eines Kalenderjahres. Auf welche Art und Weise die Rückerstattung erfolgt, hängt von den Versicherungsbedingungen ab:

Es kann sowohl eine Überweisung auf das Konto des Versicherungsnehmers, wie auch eine Verrechnung mit späteren Beiträgen erfolgen.


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